| Grundsätzlich sind
die Lebensgemeinschaften (Familien, Paare, evtl. Einzelpersonen), die als
Erziehungsstelle arbeiten, mindestens Ende 20, sind entweder verheiratet oder
leben in langjähriger Beziehung miteinander. Sie haben ein gewisses
Maß an persönlicher Reife und Lebenserfahrung und die
Fähigkeit, langfristige, tragfähige Bindungen einzugehen. |
| Grundlegend für die
Aufnahme eines Kindes ist die Bereitschaft, das persönliche Lebenskonzept
auf das Zusammenleben mit Kindern auszurichten. Während der
Integrationsphase ist z.B. ein Elternteil ganztägig zu Hause. |
| Um dem aufgenommen Kind
eine Privatsphäre und Rückzugsmöglichkeiten zu
gewährleisten, steht ein ihm eigenes Zimmer zur Verfügung. Die
wirtschaftliche Situation der Familie ist nachprüfbar in Ordnung.
Grundsätzlich alle Familienmitglieder müssen sich mit der Aufnahme
eines Kindes einverstanden erklären. |
| Unsere
Erziehungsstelleneltern arbeiten auf der Basis unserer Konzeption, orientieren
sich dabei an den Leitgedanken der Organisation und gehen langfristig eine
konstruktive Arbeitsbeziehung mit dem Fachpersonal ein. |
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| © Kinderzukunft
Niederrhein e.V. ·
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